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   BAG, 26.08.1975 - 1 ABR 12/74   

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https://dejure.org/1975,868
BAG, 26.08.1975 - 1 ABR 12/74 (https://dejure.org/1975,868)
BAG, Entscheidung vom 26.08.1975 - 1 ABR 12/74 (https://dejure.org/1975,868)
BAG, Entscheidung vom 26. August 1975 - 1 ABR 12/74 (https://dejure.org/1975,868)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsratsmitglied - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Erforderlichkeit - Tatsachenvortrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 37 Abs. 6, Abs. 7 § 40 Abs. 1
    Betriebsrat: Darlegungsumfang bei Teilnahme an Schulungsveranstaltungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1975, 1577
  • DB 1975, 2450
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 71/73

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezüglich Betriebsratsschulungen

    Auszug aus BAG, 26.08.1975 - 1 ABR 12/74
    Das auf der SchulungsVeranstaltung vermittelte Wissen muß einen unmittelbaren Bezug zur Betriebsratstätigkeit haben, wobei sowohl Grundwissen als auch Spezialwissen in Frage kommen kann (Beschluß vom 27. September 1974- - 1 ABR 71/73 - = /~demnächst 7 AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972).

    Bereits zum alten Recht und verschiedentlich auch schon zum BetrVG 1972, so z.B. im Beschluß vom 27« September 1974- - 1 ABR 71/73 - (/-demnächst 7 AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt), hat der Senat die Einführung in das neue Betriebsverfassungsgesetz als einen konkret betriebsbezogenen Anlaß für den Besuch einer Schulungsveranstaltung angesehen.

  • BAG, 21.06.1957 - 1 AZR 465/56

    Arbeitsfreistellung von Betriebsratsmitgliedern - Tarifvertraglich typisierende

    Auszug aus BAG, 26.08.1975 - 1 ABR 12/74
    Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer von der zu ständigen Arbeitsbehörde nach § 37 Abs. 7 BetrVG als geeignet anerkannten Schulungs- oder Bildungsver anstaltung teil und will es diese Teilnahme für seine Person nach § 37 Abs. 6 BetrVG als erforderlich beur teilt wissen - was im Einzelfall möglich ist (vgl. AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972) -, so bedarf es regel mäßig eines besonders sorgfältigen Vortrages der Tat sachen, die sein Begehren begründen sollen.
  • LAG Hamm, 25.06.2004 - 10 Sa 2025/03

    SchulungsveranstaltungErforderlichkeit der Schulung über

    In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist anerkannt, dass Schulungsveranstaltungen mit rein gewerkschaftspolitischen, allgemeinpolitischen oder parteipolitischen, künstlerischen oder kirchlichen Themen nicht erforderlich sind, weil ein konkreter Bezug zur Betriebsratsarbeit fehlt (BAG, Beschluss vom 28.01.1975 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 20; BAG, Beschluss vom 26.08.1975 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 21; LAG Berlin, Beschluss vom 11.12.1989 - DB 1990, 696; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 155; DKK/Wedde, a.a.O., § 37 Rz. 109; Wiese/Weber, a.a.O., § 37 Rz. 157 f.; Loritz, NZA 1993, 2,5).
  • BAG, 25.04.1978 - 6 ABR 22/75

    Betriebsratsmitglied - Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts -

    Das Landesarbeitsgericht geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts davon aus, daß auch eine nach § 37 Abs. 7 BetrVG als "geeignet" anerkannte Schulungsveranstaltung im Einzelfall "erforderlich" nach § 37 Abs. 6 BetrVG sein kann (vgl. die Beschlüsse vom 6.11.1973 - 1 ABR 8/73 - = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972, vom 26.8. 1975 - 1 ABR 12/74 - = AP Nr. 21 zu § 37 BetrVG 1972 sowie vom 8.2. 1977 - .1 ABR 124/74 - = AP Nr. 26 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 31.01.1985 - 6 ABR 25/82

    Erstattung von Schulungskosten für eine Schulungsveranstaltung eines

    Der erkennende Senat hat die Rechtsbeschwerde gegen den angefochtenen Beschluß gemäß § 92 a, § 72 Abs. 2 Nr. 2, § 72 a Abs. 3 ArbGG 1979 zugelassen, weil das Landesarbeitsgericht entgegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 25, 348; 25, 452, 467 f. = AP Nr. 5, 7 zu § 37 BetrVG 1972, sowie Beschlüsse vom 26. August 1975 - 1 ABR 12/74 - 21. November 1978 - 6 ABR 10/78 -, AP Nr. 21, 35 zu § 37 BetrVG 1972 und zuletzt vom 5. April 1984 - 6 AZR 495/81 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) verkannt hat, daß es keine gesetzliche Verpflichtung des Betriebsratsmitglieds gibt, zunächst den Freistellungsanspruch gem. § 37 Abs. 7 BetrVG auszuschöpfen, bevor der Betriebsrat eine Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG verlangen kann.
  • BAG, 20.01.1976 - 1 ABR 44/75

    Übergang von einem Feststellungsantrag zu einem Leistungsantrag - Anregung des

    Allerdings verlangt der Senat in derartigen Fällen einen besonders sorgfältigen Tatsachenvortrag (vgl. Beschluß vom 26. August 1975 - 1 ABR 12/74 - »[demnächst!] AP Nr. 21 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 31.01.1985 - 6 ABR 26/82

    Verpflichtung zur Ausschöpfung eines Freistellungsanspruchs - Fehlen eines

    Der erkennende Senat hat die Rechtsbeschwerde gegen den angefochtenen Beschluß gemäß § 92 a, § 72 Abs. 2 Nr. 2, § 72 a Abs. 3 ArbGG 1979 zugelassen, weil das Landesarbeitsgericht entgegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 25, 348; 25, 452, 467 f. = AP Nr. 5, 7 zu § 37 BetrVG 1972, sowie Beschlüsse vom 26. August 1975 - 1 ABR 12/74 - 21. November 1978 - 6 ABR 10/78 -, AP Nr. 21, 35 zu § 37 BetrVG 1972 und zuletzt vom 5. April 1984 - 6 AZR 495/81 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) verkannt hat, daß es keine gesetzliche Verpflichtung des Betriebsratsmitglieds gibt, zunächst den Freistellungsanspruch gem. § 37 Abs. 7 BetrVG auszuschöpfen, bevor der Betriebsrat eine Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG verlangen kann.
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